Allgemeine Geschäftsbedingungen

(AGB)

von

Verena Reiter

Bergstr. 39

36100 Petersberg

Tel. 0160-97082440

Vertreten durch

Verena Reiter

– Vermieter –

zur Vermietung von Wohnraum zum nur vorübergehenden Gebrauch (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln die rechtliche Beziehung zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Es handelt sich nicht um einen Reisevertrag gemäß § 651a BGB.

  1. Mieter/Bewohner

Mieter und Vertragspartner des Mietvertrags ist die natürliche oder juristische Person, die bei der Buchung in den Kontaktdaten angegeben wird.

Bewohner sind die vom Mieter anzugebenden natürlichen Personen.

  1. Mietgegenstand

Vermietet werden die voll möblierten Wohnungen

Nikolaus-von-Flüe-Weg 2, 36100 Petersberg (Apartment Liobablick 2-4)

Nikolaus-von-Flüe-Weg 6 (Apartment Liobablick 1)

ausschließlich zu Wohnzwecken.

  1. Vorübergehender Gebrauch

Mit der Buchung erklärt und sichert der Mieter ausdrücklich zu, in der Wohnung keinen Lebensmittelpunkt begründen oder unterhalten zu wollen. Die Wohnung wird nur zum vorübergehenden Gebrauch und für eine vorübergehende Zeit überlassen. Der Mieter benötigt die Wohnung nur für den in der Buchung angegebenen begrenzten Zeitraum. 

  1. Zahlungsziel

Die Miete ist im Voraus zu mit der Buchung zu entrichten. 

  1. Wir räumen dem Mieter ein Storno-Recht ein

Der Mieter kann die Buchung zu folgenden Bedingungen jederzeit stornieren:

–       innerhalb 24 Stunden nach Buchung kostenfreie Stornierung abzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 10 % des Gesamtpreises (jedoch nur, wenn die Buchung mehr als 2 Wochen vor Mietbeginn erfolgt),

–       bis 2 Wochen vor Mietbeginn mit Storno-Gebühren von 50 % des Gesamtpreises,

–       unter 2 Wochen vor Mietbeginn wird bei Stornierung nur die Endreinigung erstattet, der Rest des Gesamtpreises wird als Storno-Gebühr einbehalten,

Das Empfangsdatum der Stornierungserklärung ist maßgebend.

Erscheint der Mieter zu Beginn der gebuchten Mietzeit nicht, kann er die Miete nicht zurückverlangen.

  1. Vorzeitiger Auszug, Ersatzmieter

Ziehen der Mieter, einzelne oder alle Bewohner vorzeitig aus, berührt dies nicht die Mietzahlungspflicht für die übrige Zeit, es sei denn, der vorzeitige Auszug ist vom Vermieter zu vertreten. Die Stellung eines Ersatzmieters bedarf der Erlaubnis des Vermieters.

  1. Benutzung der Wohnung / Haftung des Mieters

Die Wohnung darf nur zu Wohnzwecken genutzt werden.

Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung und sämtliches Inventar schonend und pfleglich zu behandeln, die Mieträume ausreichend zu lüften und entsprechend einer üblichen Wohnnutzung sauber zu halten und zu reinigen.

Bei der Übergabe der Wohnung zu Beginn der Mietzeit müssen die Bewohner gültige Personalausweise oder gleichwertige Dokumente vorlegen.

Der Mieter übernimmt die Haftung für Schäden, die er selbst oder die Bewohner verursachen.

Die Überlassung des Gebrauchs an Dritte ist nicht zulässig. Ausgenommen hiervon sind Personen, die sich besuchsweise in den Räumen aufhalten. Der Mieter übernimmt die Haftung für Schäden, die diese Personen verursachen.

Tierhaltung ist ohne schriftliche Erlaubnis des Vermieters nicht zulässig. Der Mieter haftet für Schäden, die durch erlaubte oder unerlaubte Tierhaltung entstehen.

Rauchen ist in der Wohnung untersagt. Auf den Balkonen darf nur geraucht werden, wenn sichergestellt wird, dass der Rauch nicht in die Wohnräume zieht.

Eine Untervermietung ist untersagt.

  1. Mängel und Schäden

Der Mieter ist verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen. 

Mängel und Schäden sind unverzüglich anzuzeigen. Ist die Anzeige wegen einer unvorhergesehenen Gefahr oder weil sich die Mängel oder Schäden unverhältnismäßig ausweiten würden, nicht möglich, so sind die zum Schutz der Wohnung/des Inventars unbedingt erforderlichen Maßnahmen sofort zu ergreifen. Kommt der Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihm eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.

Bauliche Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden.

  1. Betreten der Wohnung durch den Vermieter

Der Vermieter oder dessen Beauftragter darf die Mietsache zur Prüfung Ihres Zustandes, zum Ablesen von Messgeräten und zur Behebung von Mängeln und Schäden nach rechtzeitiger Ankündigung betreten. Auf eine persönliche Verhinderung des Mieters ist Rücksicht zu nehmen.

  1. Internet/WLAN

Dem Mieter/den Berwohnern steht für die Dauer der Anmietung der hauseigene Internet/WLAN-Anschluss zur Verfügung. 

Es ist untersagt, verbotene Internetseiten zu besuchen bzw unrechtmäßig/verbotene Inhalte herunterzuladen/zu streamen oder zu verbreiten. Gegebenenfalls in der Wohnung befindliche  Netzwerkinstallationen (insbesondere ein Accesspoint) dürfen nicht verändert, ausgesteckt oder abgeschaltet werden. Für den Betreiber den Anschlusses dürfen keine Kosten verursacht werden.

Der Vermieter ist nicht der Betreiber des Internet/WLAN-Anschlusses und haftet daher nicht für einen Ausfall oder sonstige damit verbundene technische Probleme.

  1. Endreinigung/Rückgabe der Mietsache 

Die Endreinigung ist obligatorisch und bei der Buchung bereits angegeben. Am Ende der gebuchten Mietzeit ist die Mietsache besenrein, und in ordentlichem Zustand zurückzugeben. Sämtliche Schlüssel (siehe Übergabeprotokoll), auch selbst beschaffte, sind herauszugeben.

  1. Haftung des Vermieters / Höhere Gewalt

Der Vermieter haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf Grund einer fahrlässigen Pflichtverletzung seinerseits oder auf Grund einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen (§ 309 Nr. 7 a) BGB) sowie für sonstige Schäden auf Grund einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seinerseits oder auf Grund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen (§ 309 Nr. 7 b) BGB). Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Mieters oder der von ihm angegebenen Bewohner gegen den Vermieter ausgeschlossen.

Der Vermieter haftet nicht für höhere Gewalt. Er haftet insbesondere nicht dafür, dass der Nutzen der Wohnung für den Mieter aus Gründen eingeschränkt oder aufgehoben wird, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, z.B. Naturereignisse, schlechtes Wetter, Ausfall von Veranstaltungen, behördliche Schließungen, Umweltverschmutzung, u.ä.. 

  1. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Fulda.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke. Soweit in diesem Vertrag auf gesetzliche Bestimmungen Bezug genommen wird und diese geändert werden, so gilt die ursprünglich getroffene vertragliche Bestimmung einvernehmlich als soweit modifiziert, dass sie unter der Berücksichtigung des ursprünglich Gewollten der neuen gesetzlichen Regelung entspricht.